Geistig- und mehrfach behinderte Menschen haben das Recht auf Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben mit der uneingeschränkten Inanspruchnahme aller
möglichen sozialen, kulturellen und sportlichen Angebote im gewohnten Umfeld
im Sinne des Normalisierungsprinzipes und unter Berücksichtigung der Gemeinwesenintegration.
Geistig- und mehrfach behinderte Menschen haben weiters das Recht auf
die Lebens-, Arbeits- und Wohnqualität, die dem durchschnittlichen Standard der nichtbehinderten
Mitbürger Ihres sozialen Umfeldes entspricht.
Die "WOHNHILFE" vertritt die Meinung, daß es wichtig und möglich ist,
soziale Dienstleistungen und kulturelle, sportliche und gesellschaftspolitische
Aspekte zu verbinden.