Von: Christine Rörner
[christine.roerner@aon.at]
An: BVZ R. Vogler
Betreff: WOHNHILFE_Mail v 08.12.2011
Sehr geehrter Herr Vogler,
enttäuscht, dass Sie in der heutigen Ausgabe der BVZ keinen Artikel im Sinne unseres Tel. Gespräches, vor Erscheinen Ihrer Zeilen BVZ Wo 50/2011, brachten stelle ich fest, dass ich die
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im Zusammenhang mit dem Artikel 50/2011, in Frage stelle. Vielmehr war dieser Artikel eher eine Diskriminierung meiner Person, was für Jene, die wirklich "Insider" in dieser Causa sind sehr verwunderlich ist. Nach unserem lezten Tel. Gespräch, nach Erscheinen des Artikel 50/2011 wollten Sie mich nach Ihrer Recherche zurückrufen.
Leider ist das nicht geschehen. Meine Hoffnung war,dass nach Ihrer Einsicht in die Unterlagen(VwGH Spruch v. 24.10.2011) eine öffentliche, WERTFREIE Stellungnahme im Sinne unserers Erstgepräches erfolgt.
Leider ist auch das nicht geschehen. Ihren Artikel 50/2011 könnte ich als Diskriminierung meiner Person sehen, obwohl es in meiner mehr als 20jährigen Arbeit und meinem Bemühen, für die schwächsten unserer Mitmenschen (Erwachsene mit besonderem Förderbedarf) bessere Lebensqualität zu schaffen, NIE um mich sondern IMMER um die Betroffenen ging!
Ich wünsche Ihnen und allen Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage und ein GUTES 2012
Christine Rörner
WOHNHILFE