Kommentar

Mitteilung an Mitglieder, Freunde, Sponsoren und Unterstützer:

SCHLAGZEILE: Schließungsbescheid ENDGÜLTIG aufgehoben!

Nachdem wir uns nach den unglaublichen Vorgängen während der Schließung von der Schockstarre erholt hatten, einigten wir uns auf eine Beeinspruchung dieser beispiellosen Aktion der Burgenländischen Landesregierung. Die folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen bestätigten unsere Erwartungen. Letztlich dauerte es fast sieben Jahre um das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes mit der richtigen Erkenntnis zu erreichen.

Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat der rechtswidrigen Vorgangsweise im Zusammenhang mit dem Entzug der Betriebsbewilligung, der die abrupteVerlegung der BewohnerInnen der WOHNHILFE-WG am 02.12.2009 zur Folge hatte, eine klare Absage erteilt (siehe Startseite).

Die Aufhebung des Entzugsbescheides durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgte wegen unrichtiger Begründungen durch die Sozialabteilung der Landesregierung (siehe Seite 1 und letzte Seite, Punkt 24 und 25 im Urteil des VwGh).
Mit dem Urteil vom 27.04.2016 wurde der Bescheid bezüglich des Entzuges der Betriebsbewilligung durch die Burgenländische Landesregierung ENDGÜLTIG als RECHTSWIDRIG erkannt und daher aufgehoben!

Wir informieren Sie auch über die Entscheidung des Richters, Mag. Markus Grems, des Landesgerichts Eisenstadt (Startseite, Fingerzeig 2) vom 26.01.2016, der zur Erkenntnis kam, eine Wiedereröffnung der Wohngemeinschaft der Wohnhilfe wäre drei Monate nach deren widerrechtlicher Schließung möglich gewesen.
Folgende Faktoren galt es jedoch damals zu berücksichtigen:
1.) einen (zwar widerrechtlichen) zu diesem Zeitpunkt aber gültigen Entzugsbescheid der Betriebsbewilligung
2.) kein Personal
3.) keine Klienten
4.) das Wissen über die grundsätzliche Negativhaltung der Burgenländischen Landesregierung, zum Ausdruck gebracht durch laufende Kontrollen (und Bescheidauflagen)
5.) die stetige Verringerung des Taggeldes - und somit finanziell am Limit.
Von all diesen Umständen abgesehen war die nervliche Anspannung für das restliche Wohnhilfeteam zu diesem Zeitpunkt zum Zerreißen, wir waren deprimiert - niemand dachte auch nur im Entferntesten an die Möglichkeit einer Wiedereröffnung - eine wirklich absurde Fantasie bestenfalls.
Der Effekt dieser Rechtsmeinung war jedenfalls, dass die beklagte Schadensumme auf ein Viertel reduziert wurde (alle nach den drei Monaten erfolgten Aufwände wurden nicht mehr berücksichtigt!). Ein gutes Ergebnis für das Land.
Unser diesbezüglicher Einspruch hatte keinen Erfolg - das Oberlandesgericht Wien
(Startseite, Fingerzeig 3) schloss sich dieser Interpretation am 29.06.2016 an.

Wir bedanken uns für die umfassende rechtliche Unterstützung durch die Kanzlei Sauerzopf & Partner aus Eisenstadt, im Speziellen bei Mag. Dieter Gschiel !
Eine große Hilfe war für uns außerdem die laufende Betreuung durch den DAS-Rechtsschutz.
Ebenfalls bedanken wir uns bei den Zeugen, die verlässlich zu den jeweiligen Verhandlungsterminen in das Landesgericht Eisenstadt gekommen sind!

Neudörfl, 04.10.2016

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